Als Arbeitgeber sind Sie per Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu verpflichtet, die durch die Beschäftigung in Ihrem Betrieb entstehenden Gefährdungen für Ihre Mitarbeiter zu erkennen, zu beurteilen und Maßnahmen festzulegen, dass diese Gefährdungen nicht zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führen. Die Maßnahmen sind regelmäßig auf Ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Außer dem gesundheitlichen Schaden durch einen Unfall oder einer arbeitsbedingten Erkrankung des Mitarbeiters entstehen Ihnen als Arbeitgeber hohe Ausfallkosten.
Als Sicherheitsfachkraft unterstütze ich Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV, Vorschrift 2. Ich führe Betriebsbegehungen durch, erstelle daraufhin Gefährdungsbeurteilungen für die jeweiligen Arbeitsplätze und berate Sie bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, Schutzausrüstungen und bei der Veränderung oder Schaffung neuer Arbeitsverfahren und der Gestaltung von Arbeitsumgebungen. Ich kontrolliere die Wirksamkeit der Maßnahmen und unterstütze Sie bei der ständigen Verbesserung der Bedingungen.
Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator unterstütze ich Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten gemäß der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen", kurz Baustellenverordnung. Ich erstelle in der Planungsphase die Baustellenordnung, identifiziere mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten auf Ihrer Baustelle und leite daraus Maßnahmen ab, um diese Risiken zu minimieren.
Ich erstelle bei Bedarf einen SiGe-Plan, in dem alle Beschäftigten auf der Baustelle mögliche Gefährdungen und die Maßnahmen dagegen erkennen. Dieser wird natürlich bei sich verändernden Bedingungen angepasst. Die Einhaltung der Maßnahmen wird von mir durch regelmäßige Baustellenbegehungen kontrolliert und mit der Bauleitung kommuniziert.
Hier finden Sie Links zu einigen einschlägigen Gesetzen und Verordnungen in der Arbeitssicherheit:
Diese stellen lediglich einen kleinen Auszug der in der Arbeitssicherheit anzuwendenden Vorschriften dar.