"Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss" (OVG NRW, Urteil 28.08.2011-10 A 3051/99)
Dieser Tatsache begegnen die Bauordnungen der Bundesländer mit folgenden Schutzzielen des Brandschutzes für die Beschaffenheit von Gebäuden:
Die behördlichen Vorgaben der Bauordnungen unterscheiden sich hierbei stark nach Nutzung und Größe des Gebäudes. Ich berate Sie dabei, welche Brandschutzmaßnahmen für Ihr Gebäude notwendig sind.
Als Fachplaner für Brandschutz erstelle ich für Ihre bauliche Anlage einen ganzheitlichen Brandschutznachweis oder ein Brandschutzkonzept nach aktuellem Stand der Technik als Nachweis zur Umsetzung der Schutzziele der jeweiligen Bauordnung, etc.
Für einzelne Teilbereiche Ihres Gebäudes kann es im Fall eines Umbaus oder einer Umnutzung ausreichen, eine brandschutztechnische Stellungnahme zu verfassen. Auch diese erstelle ich gerne für Sie.
Als Fachbauleiter Brandschutz überwache ich die bauliche Umsetzung des genehmigten Brandschutznachweises und -konzeptes für Ihr Bauvorhaben. Bei der brandschutztechnischen Bau- und Objektüberwachung kann die Kontrolle stichprobenartig im Zuge der Ausführung und/oder als Abschlussprüfung nach Einbau oder Fertigstellung brandschutzrelevanter Bauteile erfolgen. Zu empfehlen ist eine kontinuierliche Kontrolle, damit eventuelle Mängel kurzfristig und kostengünstig behoben werden können.
Als externer Brandschutzbeauftragter berate und unterstütze ich Ihr Unternehmen in allen Bereichen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Ich führe Begehungen durch, erstelle Mängelprotokolle und berate bei der Abstellung der Mängel.
Hier finden Sie Links zu einigen einschlägigen Gesetzen und Verordnungen im baulichen Brandschutz:
Diese stellen lediglich einen kleinen Auszug der in einem Brandschutzkonzept und -nachweis anzuwendenden Vorschriften dar.